
Voraussetzungen für die Vorsorgekoloskopie
Voraussetzungen zur Durchführung der Vorsorgekoloskopie gemäß Qualitätssicherungsvereinbarungen § 135 Abs. 2 SGB V
- Genehmigung durch die KV
- Erfüllung von Ausbildungsvoraussetzungen:
> Gastroenterologe,
> Internist mit Fachkunde Sigmoido-Koloskopie,
> Chirurg mit Berechtigung
> Kinderchirurg mit Fachkunde Sigmoido-Koloskopie
- Praktische Voraussetzungen:
> 200 Koloskopien in den letzten 2 Jahren
> 50 Polypektomien
- Apparative Voraussetzungen:
> Möglichkeit zur Polypektomie (HF-Gerät)
> Intubationsbesteck, Beatmungsbeutel,
Sauerstoffversorgung, Pulsoxymetrie, Rufanlage,
Defibrillator, Einkanal-EKG-Schreiber und Oszilloskop
- Auflagen zur Aufrechterhaltung:
> mindestens 200 Koloskopien / Jahr
> Nachweis von mindestens 10 Polypektomien pro Jahr
> regelmäßige Überprüfung der Hygienequalität
Halbjährliche Überprüfung durch ein Hygieneinstitut bzw. Labor im Auftrag
der KV auf Kosten des Arztes:
- Hygienische Überprüfung von mindestens 1 Koloskop (Spülflüssigkeit aus Endoskopkanälen, Abstriche am Distalende, Spüllösung).
- Kein Nachweis von E. coli, Enterokokken oder andere Enterobacteriacae, keine Pseudomonaden, kein Staph. aureus, maximal 10 KBE pro ml der Probe.
- Bei Mängelnachweis erneute Überprüfung innerhalb von 3 Monaten.
- Bei wiederholten Mängeln Erfüllung der Anforderungen und Überprüfung innerhalb von 6 Wochen. In dieser Zeit darf keine Koloskopie durchgeführt werden. Werden die Voraussetzungen erfüllt, ist eine erneute Überprüfung notwendig. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird die Genehmigung zur Koloskopie entzogen.
Durchführung der Vorsorgekoloskopie:
- Aufklärung des Patienten mindestens 24 Std. vor der Untersuchung, auch über mögliche Polypektomie.
- Klärung des Gerinnungsstatus (Blutbild (Thrombozyten) und Quickwert müssen vorliegen).
- Ausgabe der Darmreinigungsmittel.
- Durchführung der Koloskopie bis zum Coecum, ggf. mit Polypektomie.
- Ggf. Sedierung zur Koloskopie.
- Dokumentation der Koloskopie (höchster Punkt) durch Bild oder Video.
- Ausfüllen des Dokumentationsbogens beim Zentralinstitut der KBV online