Voraussetzungen für die Vorsorgekoloskopie

Voraussetzungen zur Durchführung der Vorsorgekoloskopie gemäß Qualitätssicherungsvereinbarungen § 135 Abs. 2 SGB V

  1. Genehmigung durch die KV
     
  2. Erfüllung von Ausbildungsvoraussetzungen:
    > Gastroenterologe,
    > Internist mit Fachkunde Sigmoido-Koloskopie,
    > Chirurg mit Berechtigung
    > Kinderchirurg mit Fachkunde Sigmoido-Koloskopie
     
  3. Praktische Voraussetzungen:
    > 200 Koloskopien in den letzten 2 Jahren
    > 50 Polypektomien
     
  4. Apparative Voraussetzungen:
    > Möglichkeit zur Polypektomie (HF-Gerät)
    > Intubationsbesteck, Beatmungsbeutel,
      Sauerstoffversorgung, Pulsoxymetrie, Rufanlage,
      Defibrillator, Einkanal-EKG-Schreiber und Oszilloskop
     
  5. Auflagen zur Aufrechterhaltung:
    > mindestens 200 Koloskopien / Jahr
    > Nachweis von mindestens 10 Polypektomien pro Jahr
    > regelmäßige Überprüfung der Hygienequalität

Halbjährliche Überprüfung durch ein Hygieneinstitut bzw. Labor im Auftrag
der KV auf Kosten des Arztes:

  • Hygienische Überprüfung von mindestens 1 Koloskop (Spülflüssigkeit aus Endoskopkanälen, Abstriche am Distalende, Spüllösung).
     
  • Kein Nachweis von E. coli, Enterokokken oder andere Enterobacteriacae, keine Pseudomonaden, kein Staph. aureus, maximal 10 KBE pro ml der Probe.
     
  • Bei Mängelnachweis erneute Überprüfung innerhalb von 3 Monaten.
     
  • Bei wiederholten Mängeln Erfüllung der Anforderungen und Überprüfung innerhalb von 6 Wochen. In dieser Zeit darf keine Koloskopie durchgeführt werden. Werden die Voraussetzungen erfüllt, ist eine erneute Überprüfung notwendig. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird die Genehmigung zur Koloskopie entzogen.

Durchführung der Vorsorgekoloskopie:

  1. Aufklärung des Patienten mindestens 24 Std. vor der Untersuchung, auch über mögliche Polypektomie.
  2. Klärung des Gerinnungsstatus (Blutbild (Thrombozyten) und Quickwert müssen vorliegen).
  3. Ausgabe der Darmreinigungsmittel.
  4. Durchführung der Koloskopie bis zum Coecum, ggf. mit Polypektomie.
  5. Ggf. Sedierung zur Koloskopie.
  6. Dokumentation der Koloskopie (höchster Punkt) durch Bild oder Video.
  7. Ausfüllen des Dokumentationsbogens beim Zentralinstitut der KBV online