Datenschutz
Für die Qualitätssicherung und effiziente Kooperation im Darmzentrum ist eine einheitliche Datenerhebung unbedingte Voraussetzung. Die Datenerfassung muss ausreichend und umfassend sein und alle für die Diagnostik und Therapie relevanten Daten müssen den an der Versorgung Beteiligten jederzeit zugänglich sein, um eine rasche Umsetzung von Leitlinien zu ermöglichen. Der Zeitfaktor ist in einem Darmzentrum eines unter vielen Qualitätskriterien. Unter Beachtung der Struktur des Integrativen Darmzentrums Bonn / Rhein-Sieg und der geographischen Verteilung der Leistungserbringer über die ganze Region ist nur eine EDV-gestützte zentrale Datenerfassung und Archivierung denkbar. Dabei gelten für das Integrative Darmzentrum Bonn / Rhein-Sieg folgende Anforderungen:
- Erfassung der Daten nur nach Zustimmung durch den Patienten
- Beachtung des Datenschutzes
- Verbleib der Datenhoheit beim Patienten
- Erfassung, Archivierung und Pflege der Datensätze durch eine externe neutrale Einrichtung
Die zentrale Dokumentation der Patientendaten erfolgt beim Zentralinstitut der Kassenärztlichen, das über ausreichende Erfahrungen verfügt und z. B. die Daten aller Vorsorgekoloskopien speichert und auswertet. Damit steht eine neutrale Einrichtung für die Datenerhebung zur Verfügung, die die oben genannten Anforderungen umfassend erfüllt. Die Datenhoheit erhält allein der Patient durch seine Identifikationsnummer, die es ihm – lokal unabhängig – ermöglicht, dem Arzt seines Vertrauens das Einsichtsrecht oder die Erlaubnis zur Dateneingabe zu geben. Mit dem Einverständnis des Patienten (Unterzeichnung einer Datenschutzerklärung) ist eine anonymisierte Auswertung der Datensätze und damit ein Benchmarking möglich. Der Zugang zur Darmakte des Patienten erfolgt in der Regel durch eine 13 stellige Identifikationsnummer, die jeder Patient bei der Aufnahme ins Darmzentrum erhält und die auf dem Patientenpass dokumentiert wird. Mit der Nummer auf diesem Patientenpass hat der Arzt Zugriff zu den Patientendaten. Die Berechtigung zum Datenzugriff erteilt damit ausschließlich der Patient. Die Vorschriften des Datenschutzes sind damit erfüllt. Dies wurde auch nach eingehender Prüfung durch die Rechtsabteilung der Ärztekammer Nordrhein bestätigt.