Voraussetzungen für die Vorsorgekoloskopie

Zur Vorsorgekoloskopie kann jedes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung gehen,
das das 55. Lebensjahr vollendet hat.

Die Vorsorgerichtlinie sieht eine Wiederholung der Untersuchung nach 10 Jahren vor. Wurden aber Polypen oder ein Tumor nachgewiesen und behandelt, dann sind kürzere Kontrollintervalle notwendig, die dann auch nicht mehr als Vorsorgeuntersuchung vom Kostenträger gewertet werden. In diesen Fällen handelt es sich bei den dann notwendigen Kontrollen um „therapeutische“ Untersuchungen. Auch Personen in der privaten Krankenversicherung haben den gleichen Anspruch auf Durchführung der Vorsorgekoloskopie. Bestehen besondere Risikofaktoren, dann kann eine Untersuchung auch bereits in früherem Alter sinnvoll sein. Gegebenenfalls muss in diesen Fällen vom Kostenträger (Krankenkasse) zuvor eine Genehmigung der Untersuchung eingeholt werden.