Sozialmedizin

Durch die Diagnose eines Darmkrebses und die notwendige Behandlung wird die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit betroffener Patientinnen und Patienten in der Regel mittel- oder langfristig eingeschränkt. Dadurch können zusätzliche Probleme entstehen, die geregelt werden müssen.

Sprechen Sie deshalb Ihre Behandelnde Ärztin oder Arzt an.

In der Regel gilt zunächst die Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber und später die Lohnersatzzahlungen durch die Krankenkasse. Sind eventuell länger andauernde Behandlungen erforderlich, kann die Erwerbsfähigkeit erheblich eingeschränkt sein. In vielen Fällen besteht auch - zumindest vorübergehend - eine Erwerbsunfähigkeit. In diesen Fällen kann ein Antrag bei der zuständigen Versorgungsbehörde sinnvoll sein, bei dem der Schweregrad der Behinderung bzw. Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird. Dies kann gegebenenfalls eine Arbeitsstelle sichern oder eine stufenweise Wiedereingliederung erleichtern. In Einzelfällen kann auch eine Berentung sinnvoll sein. Rehabilitationsmaßnahmen oder Kuren können der Genesung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit dienen. Hier sind Leistungen der Krankenversicherungen oder Rentenversicherungsträger in Anspruch zu nehmen.

Sozialarbeiter oder sozialmedizinisch ausgebildete Personen können Betroffenen hier hilfreich
zur Seite stehen und wichtige Unterstützung anbieten.